Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind bestrebt, diese Website und mobile Anwendung im Einklang mit der Barrierefreie Websites-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BWebVO M-V) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seite www.promenade-binz.de in der Desktop- und mobilen Version.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist noch nicht vollständig mit der BITVO M-V vereinbar. Nach einer Analyse mit dem Google Chrome Lighthouse Audit ist die Startseite zu 100 Prozent und die Formularseite zu 95 Prozent barrierefrei. (Stand: 1.4.2025).
Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- einige PDF-Dateien sind nicht barrierefrei, da sie aus alten Beständen stammen oder nicht barrierefrei erstellt wurden.
- das Formular sind nicht barrierefrei, da sie nicht barrierefrei erstellt wurden. Dieses Formular wird nachbearbeitet.
- fehlende Inhalte in Deutscher Gebärdensprache
Alternativen
Unsere Seite wird regelmäßig überarbeitet, um die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 1.1.2023 erstellt und zuletzt am 1.4.2025 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, so nehmen Sie bitte schriftlich (zum Beispiel über das Kontaktformular oder per E-Mail) Kontakt mit uns auf. Geben Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist.
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.